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   OLG Schleswig, 28.05.2020 - 16 U 138/19   

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OLG Schleswig, 28.05.2020 - 16 U 138/19 (https://dejure.org/2020,53547)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 28.05.2020 - 16 U 138/19 (https://dejure.org/2020,53547)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 28. Mai 2020 - 16 U 138/19 (https://dejure.org/2020,53547)
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  • cisg-online.org PDF

    Art. 14 (incorporation of standard terms); Art. 38(1); Art. 39(1); Art. 74; Art. 78

 
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  • BGH, 12.10.2016 - VIII ZR 103/15

    Anwendungsbereich der Beweislastumkehr nach § 476 BGB zugunsten des Verbrauchers

    Auszug aus OLG Schleswig, 28.05.2020 - 16 U 138/19
    Darauf, dass die Entscheidung den Verbraucherkauf nach deutschem Recht betrifft (und schon deshalb nicht einschlägig ist) und der BGH seine Rechtsprechung (mit Urteil vom 12. Oktober 2016 - VIII ZR 103/15, vgl. nur Leitsatz Nr. 1) unterdes aufgegeben hat, kommt es schon gar nicht mehr an.
  • OLG Karlsruhe, 11.02.1993 - 4 U 61/92

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte bei Streitigkeiten aus einem

    Auszug aus OLG Schleswig, 28.05.2020 - 16 U 138/19
    Soweit es nach anderer älterer - abzulehnender - Auffassung (OLG Karlsruhe, Urteil vom 11. Februar 1993 - 4 U 61/92; OLG Koblenz, Urteil vom 16. Januar 1992 - 5 U 534/91, Rn. 25) für eine nach IPR-Regeln zu beurteilende Einbeziehung ausreichend sein soll, wenn in einer Weltsprache (englisch) auf die in deutscher Sprache verfassten AGB hingewiesen wird, so wären, wie schon ausgeführt, auch diese Voraussetzungen in Ansehung der streitgegenständlichen Bestellung nicht erfüllt.
  • BGH, 31.10.2001 - VIII ZR 60/01

    Einbeziehung von AGB in dem UN-Kaufrecht unterliegende Verträge

    Auszug aus OLG Schleswig, 28.05.2020 - 16 U 138/19
    All dessen ungeachtet erforderte eine wirksame Einbeziehung darüber hinaus nach dem Grundsatz des guten Glaubens im internationalen Handel (Art. 7 Abs. 1 CISG) sowie der allgemeinen Kooperations- und Informationspflicht der Parteien, dass dem Erklärungsgegner mit der Angebotserklärung der Text der AGB übersandt oder anderweitig zugänglich gemacht wird (vgl. nur BGH, Urteil vom 31. Oktober 2001 - VIII ZR 60/01, Rn. 16; MüKo/Gruber, Art. 14 CISG Rn. 29 m. zahlr. w.N.).
  • BGH, 23.11.2005 - VIII ZR 43/05

    Beweisvereitelung eines Gebrauchtwagenkäufers bei Beseitigung eines angeblich

    Auszug aus OLG Schleswig, 28.05.2020 - 16 U 138/19
    Für etwas Anderes kann sich die Beklagte auch nicht auf die Turbolader-Entscheidung des BGH (Urteil vom 23. November 2005 - VIII ZR 43/05) berufen.
  • OLG Düsseldorf, 21.04.2004 - 15 U 88/03
    Auszug aus OLG Schleswig, 28.05.2020 - 16 U 138/19
    Bei einer Geschäftsbeziehung, in der, wie die vorliegenden Bestellungen (Orders) und E-Mails zeigen, nahezu ausschließlich in englischer Sprache kommuniziert wurde, die Vertragssprache also mit Rücksicht auf die Sprachkenntnisse der einen Partei Englisch gewesen ist, ist es, damit diese Partei - hier die Klägerin - in zumutbarer Weise von den AGB Kenntnis erlangen soll, erforderlich, dass die AGB in einer englischen Fassung angeboten werden (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 21. April 2007 - I-15 U 88/03, Rn. 32 ff.).
  • OLG Koblenz, 16.01.1992 - 5 U 534/91

    Fortbestehen dinglicher Rechte bei Verbringung einer beweglichen Sache in den

    Auszug aus OLG Schleswig, 28.05.2020 - 16 U 138/19
    Soweit es nach anderer älterer - abzulehnender - Auffassung (OLG Karlsruhe, Urteil vom 11. Februar 1993 - 4 U 61/92; OLG Koblenz, Urteil vom 16. Januar 1992 - 5 U 534/91, Rn. 25) für eine nach IPR-Regeln zu beurteilende Einbeziehung ausreichend sein soll, wenn in einer Weltsprache (englisch) auf die in deutscher Sprache verfassten AGB hingewiesen wird, so wären, wie schon ausgeführt, auch diese Voraussetzungen in Ansehung der streitgegenständlichen Bestellung nicht erfüllt.
  • OLG München, 14.01.2009 - 20 U 3863/08

    Internationaler Warenkauf: Erfüllungsortvereinbarung durch Einbeziehung von

    Auszug aus OLG Schleswig, 28.05.2020 - 16 U 138/19
    Die von der Beklagten (Bl. 739, dafür, dass das "Argument mit der Sprache nach richtiger Auffassung inzwischen auch kein Problem mehr" sei) noch für sich reklamierte Entscheidung des OLG München (Urteil vom 14. Januar 2009 - 20 U 3863/08) betrifft einen anderen Fall.
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